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Impressum und Copyright

Datenschutz:

Die im Impressum angeführten Personendaten dienen ausschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht. Jedwede anderweitige Verwendung ist untersagt und wird gerichtlich verfolgt.

Links:

Angeführte Links haben zum Zeitpunkt der Verlinkung keinerlei verbotene Inhalte. Eine permanente Überwachung anderer Webseiten ist nicht möglich, aber bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen werden die entsprechenden Links entfernt.

Copyright:

Ich teile gerne, aber die rechtlichen Bestimmungen Österreichs sind einzuhalten. Das heißt:

Die Site unterliegt zum Teil der GNU/GFDL und zum Teil der Creative-Commons Lizenz. Auch auf Seiten welche unter GNU/GFDL freigegeben sind können Bilder sein, die einem Copyright unterliegen. sie sind dann mit © gekennzeichnet. Grundsätzlich stehen alle Kartenwerke unter Copyright!

Alle Seiten die unter GNU/GFDL freigegeben sind, sind am Seitenende mit dem Bild des GNU und dem Schriftzug "Freigegeben unter GNU/GFDL" bezeichnet. Die Seiten unter Creative-Commons sind mit den entsprechenden Logos am Seitenende gekennzeichnet

Grundsätzlich gilt für jede Übernahme von Inhalten:

Die Lizenzbestimmungen müssen eingehalten werden. Die jeweilige Lizenz verpflichtet dazu, die Quelle der Inhalte zu nennen, die Autoren des Textes zu nennen und die übernommenen Inhalte (sowie bei einer 'Modified Version' diese insgesamt) ebenfalls unter die die entsprechende Lizenz zu stellen.

 

GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (oft auch GNU Freie Dokumentationslizenz genannt, englische Originalbezeichnung GNU Free Documentation License, Abkürzungen: GNU FDL, GFDL) ist eine der gebräuchlichsten Lizenzen für so genannte Freie Inhalte. Herausgegeben wird die Lizenz von der Free Software Foundation, der Dachorganisation des GNU-Projekts.

Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.

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Creative Commons - Lizenz

Die Creative Commons - Lizenz  (CC-Lizenz) ist eine Lizenz für die teilweise Freigabe von Nutzungsrrechten an verschiedenen Werken.  Anders als die GNU-Lizenz gibt der Autor nicht alle Rechte preis und es gibt eine Abstufung der Freiheitsgrade.

Die Rechte-Module:

 Icon Kürzel Modulname Erklärung
   by  Namensnennung  Der Name des Autors muss genannt werden
nc  Nicht kommerziell Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird.
 nd  Keine Bearbeitung  Das Werk darf nicht verändert werden.
sa Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen Das Werk muss – auch nach Veränderungen – unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

Die sechs aktuellen Lizenzen:

Icons Kürzel Bedeutung Lizenztext
by Namensnennung Version 3.0
by-sa Namensnennung und Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen Version 3.0
by-nd Namensnennung und keine Bearbeitung Version 3.0
by-nc Namensnennung und nicht kommerziell Version 3.0
by-nc-sa Namensnennung, nicht kommerziell und Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen Version 3.0
by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell und keine Bearbeitung Version 3.0

 

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Gemeinfreiheit

Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Das im angloamerikanischen Raum anzutreffende Public Domain ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit.

In allen Rechtsstaaten ist für alle schöpferischen Werke das jeweilige Urheberrecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische, aber auch wissenschaftliche Arbeiten und seit einiger Zeit auch Software. Entsprechende Rechtsvorschriften nennen eine Ablauffrist für den zugestandenen Schutz (Schutzdauer). 
Nach deutschem und österreichischem Recht ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich. Daher gibt es dort auch keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, dass es von jedermann frei veränderbar ist.
Gemeinfreiheit bezieht sich immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung, und zwar sowohl der des Urhebers als auch der des Nutzers.
Bei Werken von Verstorbenen erlischt die Schutzfrist des Urheberrechts je nach nationaler Rechtslage 50 bis 100 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Quellen:

Dies ist keine wissenschaftliche Arbeit, aber ich hoffe mit meinen Quellenangaben zumindest dem Urheberrecht zu genügen. Vieles der vorliegenden Texte wurde persönlich erarbeitet, wobei diverse Detailquellen auch beim jeweiligen Artikel angegeben sein können. Als oft wiederkehrende Hilfe bei der Erstellung der Artikel wurde Wikipedia genutzt, bzw. wurden Artikel auch auf Wikipedia veröffentlicht. Allen die bei diesem großartigen Projekt mitarbeiten, sei hiermit auch öffentlich gedankt.
Gerne hole ich mir auch Anregungen bei Georg Rohrecker, dem großartigen Salzburger Wissenschafter, aber auch bei der um kritische Betrachtungen bemühten Website "www.euro-celts.org" .
Als Literatur dienen die Bücher und Schriften von G. Dobesch, G. Herm, G. Winkler, G. Rohrecker, J. Markale, P.B. Ellis, A. Lüdeke, C. Urbanovsky, P. Carr-Gomm, H. Paterson, S. Heinz, R. Strassmann, St. Patzer, O. Schertler, M. Kuckenburg, St. Zimmer, A. Konstam, B. Maier, Strabon, J. Cäsar, Plinius d. Ä., Plinius d. J.

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Rechtliches:

Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Rechststeitigkeiten bitten wir Sie im Falle von Abmahnungen um vorherige Kontaktaufnahme. Der Kostenübernahme einer anwaltlichen Abmahnung ohne den nachweislichen Versuch einer vorhergehenden Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht ausdrücklich widersprochen. Unberechtigte oder unsinnige Abmahnungen und / oder Unterlassungserklärungen werden mit einer Gegenklage beantwortet.

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Rechtliche Bestimmungen anderer Länder haben nur dann Belang, wenn dies im österreichischen Recht oder durch internationale Abkommen ausdrücklich vorgesehen ist.


Und außerdem:

Max Likar
Tel.: +43(0)699-10 42 81 01
eMail: office@norikum.eu

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