Heidentum Exorzismus

 

Der Exorzismus der Emily Rose

 

Die Wahrheit hinter dem Film

 

Der Exorzismus von Emily Rose (Originaltitel: The Exorcism of Emily Rose) ist ein US-amerikanischer Thriller aus dem Jahr 2005. Regie führte Scott Derrickson, der auch, zusammen mit Paul Harris Boardman, das Drehbuch schrieb. Die Hauptrollen spielten Laura Linney und Tom Wilkinson. Die Produktionskosten betrugen ca. 20 Millionen US-Dollar. In Deutschland sahen den Film rund 750.000 Zuschauer in den Kinos.

Die Handlung beruht auf dem wahren Fall von Anneliese Michel.

Parallelen und Abweichungen zu Anneliese Michel

Gemeinsamkeiten:

Abweichungen:

 

Der Exorzismus der Anneliese Michel

 

 

Am 1. Juli 1976 starb Anneliese Michel in Klingenberg an den Folgen von Unterernährung und Entkräftung, doch wie kam es dazu? In ihrem Kampf gegen die beiden Exorzisten, Pater Arnold Renz und Pfarrer Ernst Alt, die bei ihr einen Großen Exorzismus nach dem Rituale Romanum durchführten, wurde ihr unter anderem von den Dämonen Luzifer, Judas, Nero und Kain befohlen, die Nahrungsaufnahme zu verweigern, was sie befolgte.

Bis zu ihrem 16. Lebensjahr führte die am 21. September 1952 in Leiblfing geborene Anneliese Michel ein ganz normales, wenn auch religiös geprägtes Leben. Doch von da an sollte sich alles ändern. Nun begann ihre siebenjährige Odyssee, die mit ihrem Tode enden sollte. Nachts wurde ihr Körper von schweren Krämpfen erschüttert und sie verlor die Kontrolle über sich selbst. Aus Angst konnte sie sich ihren streng religiösen Eltern Anna und Josef und ihren drei Geschwistern zunächst nicht anvertrauen. Eine Neurologin der Würzburger Universitäts-Nervenklinik diagnostizierte bei ihr anhand eines Hirnstrombildes eine Schläfenlappenepilepsie in der linken Gehirnhälfte. Anneliese wollte dieses Urteil jedoch nicht wahrhaben. Trotz guter anfänglicher Therapieergebnisse begab sie sich aufgrund ihres religiösen Irrglaubens in die Hände der Kirche, bestärkt durch die Haltung ihrer Eltern und nahen Verwandten, die die Ursache von Annelieses Krämpfen ebenfalls in der Besessenheit sahen.

Im Sommer 1973 besuchten ihre Eltern mehrere Geistliche, um einen Exorzismus zu beantragen, dieser wurden jedoch abgelehnt, da die von der Kirche strikt festgelegten Bedingungen einer Infestatio, einer Besessenheit, wie z.B. die Aversion gegen Religion und religiöse Objekte, das Sprechen anderer Sprachen, obwohl die Person diese nicht erlernt hat, übernatürliche Kräfte, usw. (noch) nicht erfüllt waren.

Nachdem Pfarrer Ernst Alt sie 1974 über einen längeren Zeitraum beobachtete, beantragte er die Erlaubnis der Durchführung eines Exorzismus beim Würzburger Bischof Josef Stangl, der jedoch mit der Begründung ablehnte, dass Anneliese durch ein religiöseres Leben geheilt werden könnte. Jedoch verschlimmerten sich die Anfälle weiter. Annelieses Verhalten wurde zunehmend irrational und krankhaft. Sie begann damit, ihre Familienmitglieder zu beschimpfen, zu beißen oder zu schlagen. Sie begann Insekten zu essen und trank ihren eigenen Urin. Nachts schlief sie auf dem kalten Steinfußboden und ihre Schreie waren im ganzen Haus hörbar. Sie zerstörte alle Arten von religiösen Objekten, Kreuzen, Jesus- oder Mariabildnissen, sie zerriss ihre Kleider und sprach mit einer vollends verfremdeten Stimme.

Nach einer gründlichen Untersuchung der Vorkommnisse im Jahre 1975, beauftragte Bischof Stangl schließlich doch die Geistlichen Renz und Alt, einen „Großen Exorzismus“ auf Basis des Rituale Romanum durchzuführen. Damit sollte Anneliese von einer Reihe von Dämonen, u.a. Luzifer, Iscariot, Kain, Judas, Hitler und Fleischmann, einem im 16. Jahrhundert in Ungnade gefallenen fränkischen Priester und weiterer verdammter Seelen befreit werden.

Von September 1975 bis Juli 1976 wurden jede Woche ein bis zwei Exorzismus-Sitzungen durchgeführt. Annelieses Anfälle waren stellenweise so stark, dass sie während der Sitzung von drei kräftigen Personen festgehalten oder angekettet werden musste. Trotz dieser Heftigkeit fand sie wieder ein Stück Normalität. Sie konnte wieder die Schule besuchen, ihren Abschluss in Pädagogik machen und zur Kirche gehen.

Die Anfälle hörten aber nicht auf, tatsächlich nahmen sie in ihrer Häufigkeit zu. Anneliese wurde oft bewusstlos oder war für einen langen Zeitraum wie gelähmt. Woche für Woche wurde der Exorzismus durchgeführt und es mussten sich schlimme, beinahe unvorstellbare Szenen in Annelieses Zimmer abgespielt haben, wie über 40 Tonbandaufnahmen belegen. Schließlich verweigerte Anneliese die Nahrungsaufnahme und nach mehreren Wochen fand der letzte Exorzismus am 30. Juni 1976 statt. Nach einem Kommentar des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz vom 15. November 2005 wurde der „Große Exorzismus“ bis zum Tod von Anneliese Michel insgesamt 67-mal praktiziert.

Anneliese war stark abgemagert (31 kg) und sie litt zusätzlich unter einer Lungenentzündung, die mit starkem Fieber einherging. Die Bitte um Absolution waren Annelieses letzte Worte an die Exorzisten und zu ihrer Mutter sagte sie: „Mutter, ich habe Angst!“. Am nächsten Tage fand ihre Mutter sie tot vor.

Befreundete Kommilitoninnen und Mitbewohnerinnen berichten, dass Anneliese schon im Studentinnenwohnheim einer Rosenkranzgebetsgruppe angehörte. Als sich ihr Zustand verschlimmerte, hätten diese das Herbeirufen eines Notarztes verhindert und stattdessen einen „Exorzisten“ geholt, der sich als „Annelieses Hausarzt“ ausgegeben habe; somit sei Anneliese schon in einem verhältnismäßig frühen Stadium ärztliche Hilfe verweigert worden.

Nur zwei Jahre zuvor (1974) kam William Friedkins „Der Exorzist“ in die deutschen Kinos, der eine unglaubliche Hysterie verbreitete und dem „Klingenberg Fall“ um Anneliese Michel ganz anderen Zündstoff gab. Zwei Jahre nach Annelieses Tod wurde der Fall vor Gericht ausgetragen und die Eltern und die beiden Geistlichen zu Haftstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt; denn ein Arzt hätte in jedem Fall zu Rate gezogen werden müssen, so das Gericht.

Jedoch waren die Fronten verhärtet; denn die Geistlichen und alle Beteiligten waren von der Besessenheit überzeugt, die Wissenschaftler, allen voran die Neurologen hingegen nicht und sie untermauerten ihre Argumente immer wieder mit der nachweislichen Epilepsie, die schließlich die Psychosen ausgelöst. Die Geistlichen beriefen sich auf die Authentizität der Tonbandaufnahmen und man könnte fast sagen, der Streit würde bis heute andauern.

Doch auch 2 Jahre nach ihrem Tode sollte Anneliese nicht zur Ruhe kommen. Eine Karmeliternonne aus dem Allgäu wollte angeblich Botschaften aus dem Jenseits von Anneliese empfangen haben, mit dem Inhalt, dass der Tod von Anneliese nicht umsonst gewesen sei, sondern dass er der Sühnung der verdammten Seelen gegolten habe, die nun frei sind. Als Beweis dafür soll ihr Leichnam unverwest sein. Und so kam es am 25. Februar 1978 zur Exhumierung. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde der Leichnam vom Bürgermeister und Gerichtsmedizinern in Augenschein genommen, doch den Eltern wurde der Zutritt zur Leichenhalle polizeilich verweigert. (Die Leiche verweste doch!) Noch am selben Tag wurde die Leiche wieder beigesetzt. 

Eine von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Kommission kommt einhellig zu dem Schluss: "Anneliese Michel war nicht besessen!"

 

   

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Deutungen

Die Ärzte:

Die – je nach Zählung – fünf bis sechs großen Anfälle zwischen 1968 und 1972 wiesen für alle zunächst beteiligten Ärzte Anzeichen von Epilepsie auf. Anneliese wurde bis kurz vor ihrem Tod mit Medikamenten behandelt, die eine Verkrampfung des Nervensystems verhindern sollten. Bei zwei der vielen Elektroenzephalografien (EEG) wurden auch Hinweise auf eine „herdförmige Hirnschädigung im linken Schläfenbereich“ (zit. n. Goodman, 79) gefunden, die aber bei der Obduktion nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Todesursache liegt nur indirekt im Großen Exorzismus selbst. Direkt liegt sie vor allem in der extremen Unterernährung von Anneliese Michel. Das in Klingenberg mit dem „Großen Exorzismus“ verbundene Setting hat aber tatsächlich jede ärztliche Intervention verhindert. Der Grund dafür lag vor allem in der jeden Zweifel ausschließenden wechselseitigen Bestätigung von Exorzisten, der Eltern und vor allem Anneliese Michel selbst bezüglich der Diagnose Besessenheit, der damit als allein angezeigt geltenden „Therapie“ Exorzismus und schließlich der Ablehnung jeglicher ärztlichen Hilfe.

Die Gerichtsgutachter:

Der erste vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Ergebnis, Anneliese hätte an einem epileptischen Anfallsleiden gelitten. Durch die medikamentöse Behandlung habe sich die Krankheit eine andere Ausdruckform gesucht und sei zu einer paranoiden Psychose geworden. Dies werde auch durch die Tonbänder der Exorzismussitzungen bestätigt. Es sei eine Erfahrungstatsache, dass Epilepsiepatienten häufig übertriebene oder krankhafte religiöse Einstellungen sowie depressive und paranoide Phasen aufweisen können. Die ab April 1976 auftretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei auf Autosuggestion infolge von endgültigem Kontrollverlust zurückzuführen. Ihr Tod sei schließlich durch Verhungern eingetreten.

Auf Antrag der Verteidigung wurde vom Gericht noch ein zweites Gutachten bestellt, das im Wesentlichen zu denselben Ergebnissen kam. Es widerspricht aber ausdrücklich der Diagnose eines Hirnschadens. Darüber hinaus vermuten die beiden Autoren des zweiten Gutachtens auch eine schizophrene Komponente der Krankheit.

Alle drei Gutachter sind des Weiteren der Meinung, bei den beteiligten Priestern gewisse psychische Defekte im Zusammenhang mit Besessenheit und Exorzismus zu erkennen. Diese seien aber nicht krankhaft, weshalb sie nicht strafmildernd auszulegen seien.

 

Quellen und Links zum Thema:

 

 

Weiterführende Literatur:

Freigegeben unter GNU/GFDL

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